RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge über Gestaltung, Umsetzung und Betreuung von Websites. Sie richten sich ausschließlich an Betriebe, Vereine und Körperschaften, nicht an Privatpersonen.

FASSUNG AUGUST 2026

Geltungsbereich und Vertragspartner

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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Gestaltung, Umsetzung, Optimierung und Betreuung von Websites und verwandte Leistungen zwischen Tim Tonat, Veedel Digital, Rolshover Kirchweg 82, 51105 Köln (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an eingetragene und nicht eingetragene Vereine sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Der Auftraggeber versichert bei Auftragserteilung, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit beziehungsweise für eine Körperschaft zu handeln.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbracht werden.

Angebot und Vertragsschluss

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Die Darstellungen auf dieser Website, insbesondere Paketbeschreibungen und Preisangaben, sind unverbindlich und stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.

Nach einem Erstgespräch erstellt der Auftragnehmer ein individuelles Angebot in Textform. Dieses ist, sofern nicht anders vermerkt, vierzehn Tage ab Zugang gültig. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb dieser Frist in Textform annimmt oder der Auftragnehmer eine Anfrage in Textform bestätigt.

Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistung ist ausschließlich das angenommene Angebot einschließlich dieser Bedingungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

Leistungsgegenstand

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Der Auftragnehmer erbringt je nach Vereinbarung insbesondere folgende Leistungen:

  • Entwurf und Umsetzung einer individuell gestalteten Website einschließlich der vereinbarten Unterseiten
  • technische Suchmaschinenoptimierung für den vereinbarten regionalen Bereich
  • Einrichtung und Pflege eines Unternehmensprofils bei Kartendiensten und Suchmaschinen
  • Einbindung rechtlich erforderlicher Pflichtseiten nach den Angaben des Auftraggebers
  • laufende Betreuung, Aktualisierung und Sicherung im Rahmen der gebuchten Betreuungsleistung

Der genaue Umfang ergibt sich aus dem Angebot. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, sind nicht geschuldet. Dazu zählen Texterstellung über den vereinbarten Umfang hinaus, Fotoproduktion, Logoentwicklung, Druckerzeugnisse, Übersetzungen und die Schaltung bezahlter Werbung. Sie und werden gesondert beauftragt und vergütet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung Dritte einzusetzen. Er bleibt dem Auftraggeber gegenüber allein verantwortlich.

Gestalterische Entscheidungen im Rahmen des vereinbarten Konzepts liegen beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber kann im Rahmen der vereinbarten Korrekturschleifen Änderungen verlangen.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

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Die Leistungserbringung setzt die Mitwirkung des Auftraggebers voraus. Er stellt rechtzeitig und vollständig bereit:

  • alle Inhalte, Bilder, Logos, Texte und Angaben, die in die Website aufgenommen werden sollen, in verwendbarer digitaler Form
  • sämtliche Angaben für Impressum, Datenschutzerklärung und weitere Pflichtseiten, insbesondere Firmierung, Anschrift, Registerdaten, Steuernummern und Kammerzugehörigkeit
  • benötigte Zugänge zu Domain, Hosting, E-Mail und Unternehmensprofilen
  • einen benannten Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis

Freigaben und Rückmeldungen erfolgen innerhalb von zehn Werktagen nach Aufforderung. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Mehraufwand, der hierdurch entsteht, wird nach Aufwand berechnet.

Ruht ein Projekt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, länger als drei Monate, ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen.

Termine und Fristen

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Angegebene Fertigstellungszeiträume wie „in zwei Wochen online“ sind unverbindliche Erfahrungswerte und beziehen sich auf den Zeitraum ab vollständigem Vorliegen aller Zuarbeiten des Auftraggebers. Verbindliche Termine kommen nur zustande, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet werden. Verzögerungen, die auf fehlende Zuarbeit, nachträgliche Änderungswünsche oder Störungen bei Dritten (insbesondere Hosting- und Domainanbietern) zurückgehen, hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.

Abnahme

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Auf die Erstellung der Website findet Werkvertragsrecht Anwendung. Der Auftragnehmer zeigt die Fertigstellung in Textform an und stellt das Werk zur Abnahme bereit.

Der Auftraggeber prüft das Werk innerhalb von vierzehn Kalendertagen und erklärt die Abnahme oder benennt konkrete, wesentliche Mängel in Textform. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt das Werk als abgenommen. Auf diese Wirkung wird in der Fertigstellungsanzeige gesondert hingewiesen. Als abgenommen gilt das Werk auch, wenn der Auftraggeber es produktiv einsetzt, insbesondere durch Freischaltung unter seiner Domain.

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Teilabnahmen abgrenzbarer Leistungsteile sind zulässig.

Vergütung, Umsatzsteuer und Zahlung

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Es gelten die im Angebot genannten Preise. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Alle Preise sind daher Endpreise; Umsatzsteuer wird nicht erhoben und in Rechnungen nicht ausgewiesen. Ein Vorsteuerabzug ist aus diesen Rechnungen nicht möglich.

Bei einmaligen Projektleistungen werden fünfzig Prozent der Vergütung bei Vertragsschluss und der Restbetrag mit Abnahme fällig, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht. Laufende Betreuungsleistungen werden monatlich im Voraus abgerechnet.

Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von vierzehn Kalendertagen ab Zugang zahlbar. Der Rechnungsversand erfolgt elektronisch per E-Mail; der Auftraggeber stimmt dem zu. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 288 BGB.

Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung länger als dreißig Kalendertage in Verzug, kann der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfristsetzung laufende Leistungen bis zum Ausgleich aussetzen.

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Nutzungsrechte

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Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den eigens für ihn erstellten Gestaltungen und Programmierergebnissen ein räumlich und zeitlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck ein.

Die Einräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Bis dahin ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.

Nicht erfasst sind Bestandteile Dritter, die in das Werk eingeflossen sind, insbesondere Schriften, Bildlizenzen, Softwarebibliotheken und Erweiterungen. Für sie gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber; der Auftragnehmer weist auf die einschlägigen Bedingungen hin.

Eine Weiterveräußerung oder Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte sowie die Verwendung der Gestaltung für weitere Auftritte des Auftraggebers bedürfen der Zustimmung in Textform. Die Übertragung im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge oder eines Betriebsübergangs bleibt hiervon unberührt.

Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, die von ihm entwickelten Grundstrukturen, Werkzeuge und Verfahren für andere Projekte zu verwenden, soweit dabei keine individuellen Gestaltungsmerkmale oder Inhalte des Auftraggebers übernommen werden.

Beigestelltes Material und Freistellung

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Der Auftraggeber versichert, dass er an sämtlichen von ihm bereitgestellten Inhalten, Texten, Bildern, Videos, Logos, Marken, Musik und Daten, über die erforderlichen Rechte verfügt und dass deren Verwendung keine Rechte Dritter und keine gesetzlichen Vorschriften verletzt. Das gilt auch für Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen.

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung solcher Rechte durch von ihm beigestellte Inhalte geltend gemacht werden, und erstattet die notwendigen Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über die Inanspruchnahme.

Eine Verpflichtung des Auftragnehmers, beigestellte Inhalte auf rechtliche Zulässigkeit zu prüfen, besteht nicht.

Rechtstexte und Rechtsberatung

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Der Auftragnehmer bindet Impressum, Datenschutzerklärung und weitere Pflichtseiten technisch ein und stellt hierfür auf Wunsch Textvorlagen bereit. Diese Vorlagen sind keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und ersetzen die Prüfung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt nicht.

Für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben, die in diese Seiten einfließen, ist der Auftraggeber verantwortlich. Er ist auch dafür verantwortlich, die Pflichtseiten seiner Website aktuell zu halten, soweit hierfür keine Betreuung gebucht ist.

Suchmaschinenoptimierung, kein Erfolgsversprechen

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Leistungen der Suchmaschinenoptimierung sind Dienstleistungen, keine Erfolgsversprechen. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Maßnahmen nach dem anerkannten Stand der Technik, nicht das Erreichen einer bestimmten Platzierung, Sichtbarkeit, Besucherzahl oder Anzahl von Anfragen.

Platzierungen in Suchmaschinen hängen von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, insbesondere von Änderungen der Bewertungsverfahren der Suchmaschinenbetreiber, vom Wettbewerbsumfeld und vom Verhalten Dritter. Zusagen einzelner Platzierungen werden nicht gegeben.

Nimmt der Auftraggeber nach Abnahme selbst oder durch Dritte Änderungen an der Website vor, entfällt insoweit die Verantwortung des Auftragnehmers für die Wirkung der optimierenden Maßnahmen.

Laufende Betreuung, Laufzeit und Kündigung

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Auf laufende Betreuungsleistungen findet Dienstvertragsrecht Anwendung. Sie beginnen, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit der Freischaltung der Website.

Ist eine Betreuung als Bestandteil eines Projektpakets für einen bestimmten Zeitraum eingeschlossen, endet sie mit Ablauf dieses Zeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Anschlussbetreuung kommt nur durch gesonderte Vereinbarung zustande.

Gesondert gebuchte monatliche Betreuungsleistungen laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Der Auftragnehmer kann die Vergütung laufender Betreuungsleistungen mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende anpassen. Der Auftraggeber kann in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung zum selben Zeitpunkt kündigen; hierauf wird in der Ankündigung hingewiesen.

Nach Beendigung der Betreuung werden auf Anforderung die zur Weiterführung erforderlichen Zugänge und Daten in einem gängigen Format herausgegeben.

Domain, Hosting und E-Mail

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Domain, Hosting und E-Mail-Postfächer werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf den Namen und für Rechnung des Auftraggebers registriert und betrieben. Der Vertrag hierüber kommt unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Anbieter zustande; dessen Bedingungen und Entgelte gelten. Der Auftragnehmer übernimmt weder eine Verfügbarkeitszusage noch eine Haftung für Leistungen dieser Anbieter. Er unterstützt bei Einrichtung und Umzug, soweit vereinbart.

Mängelansprüche

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Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über Mängelansprüche, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist. Der Auftragnehmer leistet zunächst Nacherfüllung; ihm sind hierfür eine angemessene Frist und mindestens zwei Versuche einzuräumen.

Ein Mangel liegt nicht vor bei Abweichungen der Darstellung, die auf besonderen Einstellungen, veralteten Browserversionen, abweichenden Endgeräten oder Netzstörungen beruhen. Geschuldet ist die fehlerfreie Darstellung in den jeweils aktuellen Versionen der verbreiteten Browser. Ebenfalls kein Mangel sind Beeinträchtigungen, die auf Änderungen des Auftraggebers oder Dritter, auf unterlassene Aktualisierungen oder auf Ausfälle bei Hosting- und Domainanbietern zurückgehen.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen der §§ 438 Absatz 1 Nummer 2 und 634a Absatz 1 Nummer 2 BGB; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

Haftung

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Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist damit nicht verbunden. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

Datenschutz und Auftragsverarbeitung

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Beide Seiten beachten die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Verarbeitung der Daten des Auftraggebers zur Vertragsabwicklung erfolgt nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO.

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Betreuung Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, für die der Auftraggeber Verantwortlicher ist, schließen die Parteien vor Beginn dieser Tätigkeit einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO. Der Auftragnehmer stellt hierfür einen Vertragstext bereit.

Einzelheiten zur Verarbeitung auf dieser Website stehen in der Datenschutzerklärung.

Referenznennung

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Der Auftragnehmer darf das fertiggestellte Werk unter Nennung des Auftraggebers, seines Logos und eines Bildschirmfotos zu Zwecken der Eigenwerbung nennen, auf dieser Website, in Angeboten und in Portfolios. Der Auftraggeber kann dem jederzeit in Textform widersprechen; die Nennung wird dann innerhalb von vierzehn Tagen entfernt. Ein Anspruch auf Vergütung entsteht durch die Nennung nicht. Ein dezenter Urhebervermerk im Fußbereich der erstellten Website ist zulässig, solange er das Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt; auf Wunsch des Auftraggebers entfällt er.

Vertraulichkeit

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Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen, nicht offenkundigen Informationen der anderen Seite vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Das gilt insbesondere für Zugangsdaten, Umsatz- und Kalkulationsangaben. Die Pflicht besteht für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort. Gesetzliche Auskunftspflichten bleiben unberührt.

Höhere Gewalt

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Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien die betroffene Seite für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Die andere Seite wird unverzüglich unterrichtet. Dauert die Störung länger als zwei Monate, kann jede Seite den Vertrag hinsichtlich des betroffenen Leistungsteils kündigen; bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.

Schlussbestimmungen

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Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort für alle Leistungen ist Köln. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Absatz 2 BGB).